{"id":3257,"date":"2024-08-22T23:36:55","date_gmt":"2024-08-22T21:36:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.starsellersworld.com\/intl\/?page_id=3257"},"modified":"2024-08-23T12:19:13","modified_gmt":"2024-08-23T10:19:13","slug":"agb-viazon","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.starsellersworld.com\/intl\/agb-viazon\/","title":{"rendered":"AGB (Viazon)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3257\" class=\"elementor elementor-3257\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9250465 e-flex e-con-boxed lakit-col-width-auto-no e-container e-root-container elementor-top-section e-con e-parent\" data-id=\"9250465\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5403a75 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"5403a75\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! 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XWAVE ist auch nicht Erf\u00fcllungsgehilfe dieser Handelsplattformen.<\/p><p><strong>\u00a7 1.\u00a0\u00a0 \u00a0Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c genannt) regeln das Gesch\u00e4ftsgeschehen f\u00fcr das Starsellersworld-System (nachfolgend auch bei Mehrzahl ,,SSW\u201c genannt) zwischen der XWave Group Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend \u201eXWAVE\u201c genannt) und seinen Kunden (nachfolgend \u201eKUNDE\u201c genannt). Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. KUNDEN k\u00f6nnen nur Unternehmen\/Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB sein.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Die AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des KUNDEN oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als XWAVE ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn XWAVE in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt. Selbst wenn XWAVE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des KUNDEN enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KUNDEN (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung durch XWAVE ma\u00dfgebend.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KUNDEN gegen\u00fcber XWAVE abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, K\u00fcndigungen) bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur rein klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p><p><strong>\u00a7 2.\u00a0\u00a0 \u00a0Vertragsgegenstand<\/strong><\/p><p>Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Softwareanwendung SSW zur Nutzung ihrer Funktionalit\u00e4ten, die technische Erm\u00f6glichung der Nutzung der Software SSW und die Einr\u00e4umung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Software SSW sowie die Bereitstellung von Speicherplatz f\u00fcr die vom KUNDEN durch Nutzung der Software SSW erzeugten und\/oder die zur Nutzung der Software SSW erforderlichen Daten (im Folgenden ,,ANWENDUNGSDATEN\u201c genannt) im jeweils vereinbarten Umfang durch XWAVE gegen\u00fcber dem KUNDEN gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.<\/p><p><strong>\u00a7 3.\u00a0\u00a0 \u00a0Vertragsabschluss \/ Laufzeit des Vertrages \/ Kostenlose Testphase<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Damit ein Vertrag zwischen dem KUNDEN und XWAVE zustande kommen kann, muss sich der KUNDE zuvor bei XWAVE auf der Internetseite www.starsellersworld.com registrieren.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Bestellung\/Buchung eines Tarifs und\/oder optionaler Zusatzfunktionen durch den KUNDEN gelten als verbindliches Vertragsangebot. Mit Annahme dieses Vertragsangebotes durch XWAVE kommt ein kostenpflichtiger Vertrag \u00fcber den vom KUNDEN ausgew\u00e4hlten Tarif \u00fcber die Dauer der von ihm gew\u00e4hlten Erstvertragslaufzeit sowie \u00fcber etwaige optionale hinzubuchbare Zusatzfunktionen zustande. Die Laufzeiten der angebotenen Tarife k\u00f6nnen variieren. Sofern der KUNDE den Vertrag nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 19 dieser AGB vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit k\u00fcndigt, verl\u00e4ngert sich der Vertrag automatisch jeweils um diese Laufzeit.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Annahme der Bestellung\/Buchung des Kunden kann entweder per Email (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Freischaltung\/Aktivierung des Hauptkontos binnen f\u00fcnf Tagen durch XWAVE erkl\u00e4rt werden, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt. Die Aktivierung des Hauptkontos erfolgt nachdem sich der KUNDE durch Unterzeichnung und Zur\u00fccksendung der Auftragsbest\u00e4tigung authentifiziert hat oder durch Pr\u00fcfung des Zahlungsmittels per Kreditkarte (Validierung), indem ein symbolischer Betrag in H\u00f6he von 0,10 EUR der Kreditkarte belastet wird. Dieser symbolische Betrag wird bei erfolgreicher Validierung mit der ersten Rechnungsstellung verrechnet. Es gelten f\u00fcr die Zahlung per Kreditkarte die Regelungen gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Absatz (5) dieser AGB.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern von XWAVE angeboten, hat der KUNDE die M\u00f6glichkeit bei erstmaliger Registrierung auf der Internetseite von XWAVE \u00fcber einen vereinbarten Zeitraum die Software SSW kostenlos zu testen (Testphase). Die Einzelheiten bez\u00fcglich der Dauer der Testphase ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Tarifs auf der Internetseite der XWAVE unter <a href=\"https:\/\/www.starsellersworld.com\/preisuebersicht\/\">\u201aInfo Testphase\u2018<\/a>. Die kostenlose Testphase beginnt mit Freischaltung\/Aktivierung des Hauptkontos.\u00a0 Innerhalb dieser Testphase hat der KUNDE jederzeit die M\u00f6glichkeit, das Vertragsverh\u00e4ltnis schriftlich gegen\u00fcber XWAVE zu widerrufen. In diesem Fall wird ein etwaiger gezahlter Betrag durch vorherige Validierung der Kreditkarte zur\u00fcckerstattet und der Zugang des Kundenaccounts gel\u00f6scht. Erfolgt kein Widerruf innerhalb der Testphase, geht das Vertragsverh\u00e4ltnis automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag \u00fcber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine kostenlose Testphase.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE kann jederzeit von einem Tarif in einen anderen Tarif wechseln. Bei einem Tarifwechsel wird keine weitere Testphase in dem neuen Tarif gew\u00e4hrt. Mit jedem Tarifwechsel beginnt die Vertragslaufzeit, ohne Anrechnung der verbleibenden Vertragslaufzeit des zuvor gew\u00e4hlten Tarifs, neu. Die Laufzeit sowie die Preise des neu gew\u00e4hlten Tarifs gelten ab dem Tage, ab dem XWAVE die \u00c4nderung des Tarifwechsels best\u00e4tigt bzw. durchgef\u00fchrt hat. Dies ist dar\u00fcber hinaus im Kundenaccount jederzeit ersichtlich.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Vom Kunden jederzeit buchbare optionale Zusatzfunktionen ber\u00fchren die Laufzeit des Vertrages nicht.<\/p><p>(7)\u00a0\u00a0 \u00a0Das Ende der Vertragslaufzeit ist jederzeit im Kundenaccount einsehbar.<\/p><p><strong>\u00a7 4.\u00a0\u00a0 \u00a0Bereitstellung der Software SSW \/ Speicherplatz <\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE h\u00e4lt ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einem oder mehreren von XWAVE betriebenen Servern (im Folgenden ,,SERVER\u201c genannt) die Software SSW in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung durch den KUNDEN nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE haftet daf\u00fcr, dass die bereit gestellte Software SSW<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 f\u00fcr die sich aus dem gebuchten Leistungsumfang des KUNDEN ergebenden Zwecke geeignet ist,<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 frei von M\u00e4ngeln, insbesondere frei von Viren und \u00e4hnlichen Besch\u00e4digungen ist, welche die Tauglichkeit der Software SSW zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch aufheben.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE \u00fcbermittelt dem KUNDEN die erforderlichen Zugangsdaten. S\u00e4mtliche Benutzernamen und\/oder Kennw\u00f6rter sind vom KUNDEN unverz\u00fcglich in nur ihm bekannte Namen und\/oder Kennw\u00f6rter zu \u00e4ndern. Weitere Sicherheitsma\u00dfnahmen sind unter \u00a7 8 dieser AGB geregelt.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE sorgt daf\u00fcr, dass die hergestellte Software SSW stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE h\u00e4lt auf dem SERVER ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der betriebsf\u00e4higen Bereitstellung f\u00fcr die ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0SSW und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelm\u00e4\u00dfig, mindestens kalendert\u00e4glich, gesichert. F\u00fcr die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der KUNDE eigenverantwortlich.<\/p><p>(7)\u00a0\u00a0 \u00a0\u00dcbergabepunkt f\u00fcr die Nutzung von SSW und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von XWAVE.<\/p><p>(8)\u00a0\u00a0 \u00a0Vereinbarungen \u00fcber Systemvoraussetzungen auf Seiten des KUNDEN sind in \u00a7 9 dieser AGB geregelt und dar\u00fcber hinaus auf den Internetseiten von XWAVE abrufbar. F\u00fcr \u00c4nderungen am technischen System von XWAVE gilt \u00a7 21 dieser AGB entsprechend. F\u00fcr die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des KUNDEN sowie f\u00fcr die Telekommunikationsverbindung zwischen dem KUNDEN und XWAVE bis zum \u00dcbergabepunkt ist XWAVE nicht verantwortlich.<\/p><p><strong>\u00a7 5.\u00a0\u00a0 \u00a0Nutzungsrechte und Nutzung der Software SSW<\/strong><\/p><p><strong>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Nutzungsrechte an der Software SSW<\/strong><\/p><p>a.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE ist berechtigt die Software SSW w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages mit den jeweiligen vertraglich vereinbarten Funktionalit\u00e4ten nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.<\/p><p>b.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE erh\u00e4lt f\u00fcr die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht einger\u00e4umt.<\/p><p>c.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE darf die Software SSW im Rahmen der Durchf\u00fchrung dieses Vertrags nur f\u00fcr seine eigenen gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeiten benutzen.<\/p><p>d.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE nutzt die Software SSW im Rahmen der Durchf\u00fchrung dieses Vertrages durch Einloggen in seinen Kundenaccount.<\/p><p>e.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Software SSW mit ver\u00e4nderten Versionen zu benutzen. Dies gilt nicht f\u00fcr \u00c4nderungen, die f\u00fcr die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern XWAVE sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung au\u00dfer Stande ist.<\/p><p>f.\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern XWAVE w\u00e4hrend der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software SSW vornimmt, gelten die vorstehenden Regelungen auch f\u00fcr diese.<\/p><p><strong>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung<\/strong><\/p><p>a.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software SSW durch Unbefugte zu verhindern.<\/p><p>b.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE haftet daf\u00fcr, dass die Software SSW nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gef\u00e4hrdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen beh\u00f6rdliche Vorschriften oder Auflagen versto\u00dfenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und\/oder auf dem SERVER gespeichert werden.<\/p><p>c.\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE darf auf den von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen keine Waren\/Produkte anbieten, die die Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder Urheberrechte verletzen oder solche, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die \u00f6ffentliche Ordnung oder die guten Sitten versto\u00dfen.<\/p><p><strong>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Verletzung der Bestimmungen nach Absatz (1) und (2) durch den Kunden<\/strong><\/p><p>a.\u00a0\u00a0 \u00a0Verletzt der KUNDE die Regelungen in Absatz (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden, kann XWAVE nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN den Zugriff des KUNDEN auf die Software SSW oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.<\/p><p>b.\u00a0\u00a0 \u00a0Verst\u00f6\u00dft der KUNDE rechtswidrig gegen Absatz (2) lit. b., ist XWAVE berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu l\u00f6schen. Im Falle eines rechtswidrigen Versto\u00dfes durch Nutzer hat der KUNDE XWAVE auf Verlangen unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche Angaben zur Geltendmachung der Anspr\u00fcche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.<\/p><p>Verletzt der KUNDE trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von XWAVE weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Absatz (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann XWAVE den Vertrag ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist au\u00dferordentlich k\u00fcndigen.<\/p><p>c.\u00a0\u00a0 \u00a0F\u00fcr jeden Fall, in dem der KUNDE die Nutzung der Software SSW durch Dritte schuldhaft erm\u00f6glicht, hat der KUNDE jeweils eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he der monatlichen Grundpauschale nach \u00a7 6 Absatz (2) dieser AGB zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.<\/p><p>d.\u00a0\u00a0 \u00a0Hat der KUNDE die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann XWAVE Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 18 dieser AGB geltend machen.<\/p><p><strong>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken<\/strong><\/p><p>Sofern und soweit w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, durch nach diesem Vertrag erlaubte T\u00e4tigkeiten des KUNDEN auf dem SERVER von XWAVE eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem KUNDEN zu. Der KUNDE bleibt auch nach Vertragsende Eigent\u00fcmer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.<\/p><p><strong>\u00a7 6.\u00a0\u00a0 \u00a0Preise \/ Verg\u00fctung \/ Preis\u00e4nderung<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung allgemein g\u00fcltigen Listenpreise von XWAVE, die der KUNDE in seinem Kundenaccount jederzeit einsehen kann. Alle in dieser Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Verg\u00fctung f\u00fcr die zu erbringenden Leistungen von XWAVE f\u00fcr die Bereitstellung der Software SSW zur Nutzungsgew\u00e4hrung durch den KUNDEN und der Zurverf\u00fcgungstellung von Speicherplatz einschlie\u00dflich der Datensicherung setzt sich je nach gew\u00e4hltem Tarif aus einer monatlichen Grundpauschale und\/oder aus nutzungsabh\u00e4ngigen Verg\u00fctungen zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemein g\u00fcltigen Listenpreise von XWAVE zusammen. Sofern ein Tarif keine monatliche Grundpauschale enth\u00e4lt, erfolgt die Verg\u00fctung nutzungsabh\u00e4ngig.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Verg\u00fctung der monatlichen Grundpauschale f\u00e4llt unabh\u00e4ngig davon an, ob und in welchem Umfang der KUNDE die Software SSW nutzt. Sie ist im Voraus zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Die H\u00f6he der monatlichen Grundpauschale sowie etwaige hinzubuchbare Optionen fallen f\u00fcr jeden angefangenen Kalendermonat ab Bereitstellung an. Sie sind jeweils im Voraus zur Zahlung f\u00e4llig. Hat der KUNDE den Vertrag berechtigterweise au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zur\u00fcckzuzahlen.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Die nutzungsabh\u00e4ngigen Geb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung der Software SSW als auch f\u00fcr die Speicherung, Verwaltung und Bereithaltung der ANWENDUNGSDATEN werden zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreise von XWAVE vereinbart. Sie werden monatlich r\u00fcckwirkend abgerechnet. Die nutzungsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung sowie jede gesonderte Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Absatz (9) wird mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Damit XWAVE die nutzungsabh\u00e4ngigen Geb\u00fchren ordnungsgem\u00e4\u00df der H\u00f6he nach berechnen kann, ist der KUNDE zur Mitwirkung durch Auskunftserteilung verpflichtet. Insbesondere \u00fcber die nutzungsabh\u00e4ngigen Geb\u00fchren f\u00fcr verwaltete Ums\u00e4tze hat der KUNDE ordnungsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig Auskunft zu erteilen. Der KUNDE kommt seiner Auskunftspflicht in der Regel dadurch nach, dass er XWAVE gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser AGB der Software SSW erm\u00f6glicht, in technisch geeigneter Weise auf das Verkaufskonto des KUNDEN auf der entsprechenden Handelsplattform (z.B. Amazon, eBay etc.) zuzugreifen, um die von XWAVE f\u00fcr den KUNDEN verwalteten Ums\u00e4tze im Abrechnungszeitraum auszulesen.<\/p><p>(7)\u00a0\u00a0 \u00a0Verwaltete Ums\u00e4tze sind s\u00e4mtliche vom KUNDEN \u00fcber die Software SSW verwaltete Ums\u00e4tze ohne Ber\u00fccksichtigung nachtr\u00e4glicher Stornierungen, R\u00fcckerstattungen und\/oder Retouren.<\/p><p>(8)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist berechtigt, mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email, jedoch erstmals nach Ablauf von zw\u00f6lf Monaten nach Vertragsschluss, zum darauf folgenden Monatsbeginn die Preise angemessen zu erh\u00f6hen. In jedem Fall ist eine Preiserh\u00f6hung in dem Ma\u00dfe m\u00f6glich, in dem durch eine gesetzliche Erh\u00f6hung der Umsatzsteuer dies veranlasst oder aufgrund von Regulierungsvorschriften durch die Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird. Die Preiserh\u00f6hungen gelten nicht f\u00fcr Zeitr\u00e4ume, f\u00fcr die der KUNDE bereits Zahlungen geleistet hat.<\/p><p>Der KUNDE hat im Falle der Preiserh\u00f6hung das Recht, das Vertragsverh\u00e4ltnis innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ank\u00fcndigung schriftlich zu k\u00fcndigen. Auf dieses K\u00fcndigungsrecht wird XWAVE den KUNDEN zusammen mit jeder Ank\u00fcndigung einer Preiserh\u00f6hung hinweisen. Erfolgt keine K\u00fcndigung des KUNDEN innerhalb dieser Zweiwochenfrist, wird die Preis\u00e4nderung Vertragsbestandteil.<\/p><p>(9)\u00a0\u00a0 \u00a0Sonstige als verg\u00fctungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von XWAVE nach Aufwand (z.B. nach Zeit, Menge etc.) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein g\u00fcltigen Listenpreisen von XWAVE erbracht.<\/p><p><strong>\u00a7 7.\u00a0\u00a0 \u00a0Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die monatliche Grundpauschale sowie monatlich abrechenbare Optionen sind jeweils im Voraus zur Zahlung f\u00e4llig. Geb\u00fchren, die nutzungsabh\u00e4ngig abgerechnet werden, sind erst mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnung wird dem KUNDEN in elektronischer Form in seinem Kundenaccount zum Abruf und Ausdruck hinterlegt. \u00dcber die Rechnungshinterlegung wird der Kunde separat per Email informiert.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Der Rechnungsbetrag ist w\u00e4hrend des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. XWAVE beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt der Anspruch von XWAVE auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn XWAVE \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann (Datum des Zahlungseingangs bei XWAVE). Der KUNDE kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder per Kreditkarte zahlen.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT<\/p><p>KUNDEN, die ihren Sitz in Deutschland haben und \u00fcber ein Konto in Deutschland verf\u00fcgen, k\u00f6nnen XWAVE eine Einzugserm\u00e4chtigung als SEPA-Lastschriftmandat (SEPA-Basislastschriftmandat) erteilen. In diesem Falle erfolgt die Lastschrift fr\u00fchestens f\u00fcnf Tage nach Rechnungsstellung. Die Frist f\u00fcr die Vorank\u00fcndigung der Lastschrift wird auf f\u00fcnf Tage verk\u00fcrzt und gilt als vereinbart.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0KUNDEN steht au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit der Kreditkartenzahlung zur Verf\u00fcgung. In diesem Falle hat der KUNDE bei Buchung des Tarifs alle relevanten Kreditkartendaten einzugeben. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt umgehend nach Rechnungsstellung. Im Falle der Zahlungs\u00fcberpr\u00fcfung (Validierung des Zahlungsmittels) im Rahmen der Freischaltung\/Aktivierung des Hauptkontos gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Absatz (3) dieser AGB erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos mit Abschluss des Zahlungsvorgangs durch den KUNDEN.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Kommt der KUNDE mit seiner Zahlung in Verzug, wird die Navigation des KUNDEN im Kundenaccount, bis auf die M\u00f6glichkeit der Hinterlegung der Kreditkarte, mit der die f\u00e4llige Rechnungsforderung(en) sofort beglichen wird, eingeschr\u00e4nkt. Etwaige Leistungen verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung. Kommt der KUNDE trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung nicht nach, werden die Leistungen deaktiviert und die angebotsrelevanten Individualdaten (z.B. hinterlegte Preisoptimierungen etc.) verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung.<\/p><p>(7)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE beh\u00e4lt sich das Recht vor, vereinzelt KUNDEN die Zahlungsart \u201eauf Rechnung\u201c, also Zahlung erst nach Rechnungserhalt, anzubieten. Steht diese Zahlungsart dem KUNDEN nicht zur Verf\u00fcgung bzw. wurde dies zwischen XWAVE und dem KUNDEN nicht schriftlich vereinbart, bietet XWAVE diese Art der Zahlung dem betreffenden KUNDEN (ggf. noch) nicht an. In diesem Fall muss der KUNDE eine der beiden anderen zur Verf\u00fcgung stehende Zahlungsarten (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) ausw\u00e4hlen. Bei Zahlung \u201eauf Rechnung\u201c ist der sich aus der Rechnung ergebende Rechnungsbetrag binnen vier Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig ist. Ein Anspruch des KUNDEN auf diese Zahlungsart besteht nicht.<\/p><p><strong>\u00a7 8.\u00a0\u00a0 \u00a0Pflichten und Obliegenheit des KUNDEN<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE hat die ihm von XWAVE zur Verf\u00fcgung gestellte Software eigenverantwortlich zu steuern und zu bedienen sowie etwaige erforderliche Daten einzuspielen. XWAVE ist f\u00fcr eine vom KUNDEN verursachte Fehlbedienung nicht verantwortlich.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erf\u00fcllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er hat insbesondere<\/p><p>1.\u00a0\u00a0 \u00a0die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu sch\u00fctzen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und \u00fcbliche Ma\u00dfnahmen zu sch\u00fctzen. Der KUNDE wird XWAVE unverz\u00fcglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und\/oder Kennw\u00f6rter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein k\u00f6nnten;<\/p><p>2.\u00a0\u00a0 \u00a0die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen, die auf der Internetseite von XWAVE unter www.starsellersworld.com einsehbar sind, zu schaffen, wie beispielsweise LogIn-Daten;<\/p><p>3.\u00a0\u00a0 \u00a0den zur Durchf\u00fchrung der Leistungserbringung als auch zur Berechnung der Verg\u00fctung von XWAVE erforderlichen Software-Zugang (der Software SSW) zu dem jeweiligen Handelsplatz-Konto des KUNDEN (z.B. bei AMAZON, eBay etc.) f\u00fcr die Dauer des Vertrages zu gew\u00e4hrleisten und zu gestatten;<\/p><p>4.\u00a0\u00a0 \u00a0die in der Software SSW hinterlegten Zugangsdaten zu den jeweiligen Handelsplatz-Konten f\u00fcr die Dauer des Vertrages g\u00fcltig und aktuell zu halten sowie das notwendige Schnittstellen der von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen genutzt werden k\u00f6nnen;<\/p><p>5.\u00a0\u00a0 \u00a0die Beschr\u00e4nkungen\/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte gem\u00e4\u00df \u00a7 5 dieser AGB einzuhalten, insbesondere<\/p><p>a.\u00a0\u00a0 \u00a0keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von XWAVE betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von XWAVE unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu f\u00f6rdern;<\/p><p>b.\u00a0\u00a0 \u00a0den im Rahmen der Vertragsbeziehung und\/oder unter Nutzung der Software SSW m\u00f6glichen Austausch von elektronischen Informationen\/Daten nicht missbr\u00e4uchlich f\u00fcr den unaufgeforderten Versand an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen;<\/p><p>c.\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software SSW durch ihn beruhen oder die sich aus vom KUNDEN verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software SSW verbunden sind;<\/p><p>d.\u00a0\u00a0 \u00a0die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die f\u00fcr sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;<\/p><p>6.\u00a0\u00a0 \u00a0daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass er (z.B. bei der \u00dcbermittlung von Daten Dritter auf dem SERVER von XWAVE) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;<\/p><p>7.\u00a0\u00a0 \u00a0nach \u00a7 14 Absatz (2) dieser AGB die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung der Software SSW personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;<\/p><p>8.\u00a0\u00a0 \u00a0vor der Versendung von Daten und Informationen an XWAVE diese auf Viren zu pr\u00fcfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;<\/p><p>9.\u00a0\u00a0 \u00a0M\u00e4ngel an Vertragsleistungen, insbesondere M\u00e4ngel an den Leistungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 4, 9 und 11 dieser AGB bzw. der Software SSW, XWAVE unter detaillierter Beschreibung des Mangels und dessen Auswirkungen, sofern dies dem KUNDEN m\u00f6glich ist, unverz\u00fcglich anzuzeigen. Soweit XWAVE infolge der Unterlassung oder Versp\u00e4tung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der KUNDE nicht berechtigt, die Verg\u00fctung nach \u00a7 6 Absatz (2) dieser AGB ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen. Der KUNDE hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat. Der KUNDE ist zudem zur Mitwirkung an der Beseitigung des Mangels nach seinen M\u00f6glichkeiten verpflichtet;<\/p><p>10.\u00a0\u00a0 \u00a0die gem\u00e4\u00df \u00a7 6 dieser AGB vereinbarte Verg\u00fctung fristgerecht zahlen;<\/p><p>11.\u00a0\u00a0 \u00a0wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der Software SSW an XWAVE Daten \u00fcbermittelt, diese regelm\u00e4\u00dfig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu erm\u00f6glichen;<\/p><p>12.\u00a0\u00a0 \u00a0sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische M\u00f6glichkeit dazu er\u00f6ffnet wird, regelm\u00e4\u00dfig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unber\u00fchrt bleibt die Verpflichtung von XWAVE zur Datensicherung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Absatz (6) dieser AGB.<\/p><p><strong>\u00a7 9.\u00a0\u00a0 \u00a0Technische Verf\u00fcgbarkeit der Software SSW sowie Abh\u00e4ngigkeit von Fremdtechnologie<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE schuldet die vereinbarte Verf\u00fcgbarkeit der Software SSW sowie der ANWENDUNGSDATEN am \u00dcbergabepunkt. Unter Verf\u00fcgbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software SSW sowie der ANWENDUNGSDATEN am \u00dcbergabepunkt zum Gebrauch durch den KUNDEN.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0S\u00e4mtliche Einzelheiten zur Verf\u00fcgbarkeit, insbesondere zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verf\u00fcgbarkeit, sind der Internetseite von XWAVE zu entnehmen. Dort wird insbesondere bestimmt<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 die Systemnutzungszeit, die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit,<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 die Zeit, an dem XWAVE regelm\u00e4\u00dfige bzw. planm\u00e4\u00dfige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen vornimmt (Wartungsfenster),<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 den Bezugszeitraum, innerhalb dessen die Verf\u00fcgbarkeit berechnet wird,<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 den Grad der Verf\u00fcgbarkeit in % innerhalb der Kernnutzungszeit und Randnutzungszeit,<\/p><p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 die zul\u00e4ssige maximale ununterbrochene Ausfallzeit je vereinbarter Zeiteinheit f\u00fcr die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit,<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Ferner vereinbaren die Parteien Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverf\u00fcgbarkeit und\/oder bei Vorliegen von Sachm\u00e4ngeln an der Software SSW bzw. der ANWENDUNGSDATEN gelten, die ebenfalls auf der Internetseite von XWAVE eingesehen werden k\u00f6nnen.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist in Zeiten geplanter Nichtverf\u00fcgbarkeit berechtigt, die Software SSW und\/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverf\u00fcgbarkeiten sind mit dem KUNDEN zu vereinbaren. Bei wichtigen Gr\u00fcnden wird der KUNDE seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der KUNDE erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass w\u00e4hrend der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverf\u00fcgbarkeit besteht. Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten geplanter Nichtverf\u00fcgbarkeit die Software SSW nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Software SSW in Zeiten geplanter Nichtverf\u00fcgbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder \u2013einstellung, besteht f\u00fcr den KUNDEN kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Dem KUNDEN ist bekannt, dass sich die Software SSW auf die Technologien der von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen st\u00fctzt. Insofern verpflichtet sich der KUNDE, die Software SSW gem\u00e4\u00df den vorliegenden AGB als auch der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen nur zu dem ausschlie\u00dflichen Zwecke der Vertriebsoptimierung zu nutzen.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern die von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen, unabh\u00e4ngig von der Kontrolle von XWAVE, \u00c4nderungen vornehmen, kann die Nutzung der Software SSW technisch eingeschr\u00e4nkt oder sogar unzul\u00e4ssig werden. Tritt ein derartiges Ereignis ein, kann der KUNDE aufgrund eines solchen Ereignisses keine Anspr\u00fcche gegen XWAVE geltend machen, sofern XWAVE den KUNDEN hier\u00fcber unverz\u00fcglich unterrichtet und \u00fcber die damit einhergehenden Folgen informiert hat. Hat der KUNDE nach Eintritt eines solchen Ereignisses noch Zahlungen an XWAVE f\u00fcr Zeitr\u00e4ume nach dem Eintritt des Ereignisses geleistet, ist XWAVE zur R\u00fcckerstattung verpflichtet.<\/p><p>(7)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE haftet insbesondere nicht f\u00fcr die Unversehrtheit, Vollst\u00e4ndigkeit, Pr\u00e4zision, Richtigkeit und Aktualit\u00e4t der von XWAVE unterst\u00fctzten Handelsplattformen der Software SSW zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen sowie Daten und\/oder Datenbanken.<\/p><p>(8)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Haftung von XWAVE ist im \u00dcbrigen ausgeschlossen, soweit der KUNDE die Software SSW nicht entsprechend den auf der Internetseite von XWAVE einsehbaren Dokumentation unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen nutzt oder die Nutzung der Software SSW aufgrund von Hard- oder Softwarefehlern, die im Machtbereich des KUNDEN liegen oder aufgrund eines in seinem Machtbereich verwendeten Internetanschlusses, auf die XWAVE keinen Einfluss hat, erschwert oder unm\u00f6glich gemacht wird.<\/p><p>(9)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE haftet nicht f\u00fcr die Eignung der Software SSW f\u00fcr vom KUNDEN beabsichtigten Bed\u00fcrfnisse. XWAVE \u00fcbernimmt folglich keine Haftung f\u00fcr einen bestimmten vom KUNDEN beabsichtigten Verkaufserfolg und \u00fcbernimmt hierf\u00fcr auch keine Gew\u00e4hr.<\/p><p><strong>\u00a7 10.\u00a0\u00a0 \u00a0Nichterf\u00fcllung von Hauptleistungspflichten<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Kommt XWAVE den in \u00a7\u00a7 4 und 9 dieser AGB vereinbarten Verpflichtungen nicht vollst\u00e4ndig nach, gelten die folgenden Regelungen.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Ger\u00e4t XWAVE mit der erstmaligen betriebsf\u00e4higen Bereitstellung der Software SSW in Verzug, so richtet sich die Haftung nach \u00a7 18 dieser AGB. Der KUNDE ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn XWAVE eine vom KUNDEN gesetzte zweiw\u00f6chige Nachfrist nicht einh\u00e4lt, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalit\u00e4t der Software SSW zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Kommt XWAVE nach erstmaliger betriebsf\u00e4higer Bereitstellung der Software SSW und\/oder der ANWENDUNGSDATEN den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Grundpauschale nach \u00a7 6 Absatz (2) dieser AGB anteilig f\u00fcr die Zeit, in der die Software SSW und\/oder die ANWENDUNGSDATEN dem KUNDEN nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verf\u00fcgung standen. Laufende Nutzungsgeb\u00fchren nach \u00a7 6 Absatz (5) und (6) dieser AGB fallen nur f\u00fcr Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle an, die trotz der Einschr\u00e4nkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der Software SSW tats\u00e4chlich durchgef\u00fchrt wurden. Hat XWAVE diese Nichterf\u00fcllung zu vertreten, so kann der KUNDE Schadensersatz geltend machen. XWAVE ist in diesem Falle jedoch der Nachweis gestattet, dass dem KUNDEN ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Ist eine Nutzung der Software SSW nicht innerhalb einer maximalen Frist von zwei Wochen, nachdem XWAVE vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der KUNDE unabh\u00e4ngig von dem Grund der Nichterf\u00fcllung, jedoch nicht, wenn ausschlie\u00dflich h\u00f6here Gewalt vorliegt, das Vertragsverh\u00e4ltnis ohne Einhaltung einer Frist au\u00dferordentlich k\u00fcndigen.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE hat darzulegen, dass es den Grund f\u00fcr die versp\u00e4tete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der KUNDE den Leistungsausfall XWAVE nicht angezeigt, so hat der KUNDE im Bestreitensfall zu beweisen, dass XWAVE anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.<\/p><p><strong>\u00a7 11.\u00a0\u00a0 \u00a0Sonstige Leistungen von XWAVE<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE stellt dem KUNDEN \u00fcber die Internetseite www.starsellersworld.com unter der Rubrik \u201eFAQ\u201c eine elektronische ausdruckbare Dokumentation in Form einer FAQ-Datenbank in deutscher Sprache mit den jeweiligen Funktionalit\u00e4ten der Software SSW zur Verf\u00fcgung. Der KUNDE ist berechtigt, die zur Verf\u00fcgung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und f\u00fcr Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielf\u00e4ltigen. Im \u00dcbrigen gelten die unter \u00a7 5 dieser AGB f\u00fcr die Software SSW vereinbarten Nutzungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Dokumentation entsprechend.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Weitere Leistungen von XWAVE k\u00f6nnen jederzeit \u00fcber den zur Verf\u00fcgung gestellten Account optional kostenpflichtig hinzugebucht werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein g\u00fcltigen Preisliste von XWAVE erbracht.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Erbringt XWAVE kostenpflichtige Leistungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt allgemein g\u00fcltigen Preisliste, die der KUNDE unter Umgehung des Starsellersworld-Systems zwar veranlasst, aber nicht zuvor kostenpflichtig hinzugebucht hat, so schuldet der KUNDE entsprechend der allgemein g\u00fcltigen Preisliste XWAVE den Aufwand f\u00fcr diese Leistungen.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Weitere Leistungen von XWAVE k\u00f6nnen jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen zu der Software SSW. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu dem im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein g\u00fcltigen Preisliste von XWAVE erbracht.<\/p><p><strong>\u00a7 12.\u00a0\u00a0 \u00a0Haftung f\u00fcr Rechte Dritter<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE wird den KUNDEN von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeintr\u00e4chtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverz\u00fcglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die ANWENDUNGSDATEN erm\u00f6glichen.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Software SSW beeintr\u00e4chtigen, nicht zur Verg\u00fctung verpflichtet.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Eine Verweigerung der Nutzung der Software SSW und\/oder der ANWENDUNGSDATEN aus rechtlichen Gr\u00fcnden nach Absatz (1) gilt als Nichtverf\u00fcgbarkeit. Soweit XWAVE nicht oder nicht mehr \u00fcber die Rechte verf\u00fcgt, die ben\u00f6tigt werden, um den Vertrag ordnungsgem\u00e4\u00df zu erf\u00fcllen, insbesondere \u00fcber die notwendigen Nutzungsrechte an der Software SSW oder ihrer Dokumentationen, und die Software SSW l\u00e4nger als in \u00a7 10 dieser AGB vereinbart nicht nutzbar ist, gelten \u00a7 10 Absatz (3) und (5) dieser AGB entsprechend.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE h\u00e4lt den KUNDEN auf erstes Anfordern frei von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter, die daraus resultieren, dass XWAVE die vereinbarten Leistungen wegen der Rechte dieser Dritter nicht ohne Beeintr\u00e4chtigung erbringen kann. Die Parteien werden sich unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegen\u00fcber Anspr\u00fcche geltend gemacht werden.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Ferner kann der KUNDE Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 18 dieser AGB geltend machen.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE haftet nicht f\u00fcr eine Verletzung von Rechten Dritter durch den KUNDEN, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer \u00dcberschreitung der nach diesem Vertrag einger\u00e4umten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der KUNDE auf erstes Anfordern XWAVE frei von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter.<\/p><p><strong>\u00a7 13.\u00a0\u00a0 \u00a0Schutzrechte von XWAVE<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die durch den KUNDEN im Rahmen der vertraglichen Nutzung vorgesehene Software SSW inklusive aller Softwarebestandteile, insbesondere die SSW-seitige Datenbank sowie sonstige Programm- und Datenbereiche sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Es ist untersagt, die Software, Teile der Software oder Bestandteile der Software sowie die Datenbank oder Datens\u00e4tze der Software zu kopieren, zu ver\u00e4ndern, in sonstiger Weise zu vervielf\u00e4ltigen, zu vermieten, zu ver\u00f6ffentlichen, umzugestalten oder in technischer Weise auf einen anderen Datentr\u00e4ger zu \u00fcbertragen oder auf andere Art und Weise, au\u00dferhalb den Regelungen dieser AGB, zu nutzen.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Werbebanner, Bilder, Texte und Logos sowie alle damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Produkte von XWAVE unterliegen ebenfalls dem Urheber- bzw. Markenrecht und d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Genehmigung von XWAVE au\u00dferhalb dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses benutzt werden.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Bei Zuwiderhandlungen werden diese von XWAVE unter Aussch\u00f6pfung des geltenden Rechts verfolgt und geahndet.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist berechtigt, alle zum Abruf bereitgestellten Daten mit einer Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. XWAVE ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit weiterzuentwickeln.<\/p><p><strong>\u00a7 14.\u00a0\u00a0 \u00a0Datenschutz \/Datensicherheit \/ Cookies<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland g\u00fcltigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchf\u00fchrung eingesetzten Besch\u00e4ftigten auf das Datengeheimnis nach \u00a7 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Erhebt, verarbeitet oder nutzt der KUNDE personenbezogene Daten, so steht er daf\u00fcr ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Versto\u00dfes XWAVE von Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages erfordert. Der KUNDE stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Verpflichtungen nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen (1) bis (3) bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von XWAVE liegen, auch \u00fcber das Vertragsende hinaus.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist verpflichtet, dem KUNDEN jederzeit auf Verlangen Auskunft \u00fcber dessen gespeicherte Daten zu geben und ggf. Berichtigung oder L\u00f6schung zu verlangen. Soweit durch die verlangte L\u00f6schung der Daten des KUNDEN die Nutzung der Software SSW nicht mehr m\u00f6glich ist, haftet XWAVE hierf\u00fcr nicht.<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Damit die Software SSW vollst\u00e4ndig und st\u00f6rungsfrei funktioniert, ist der Einsatz von Cookies erforderlich, die von dem KUNDEN in dessen Internet-Browser aktiviert sein m\u00fcssen. Ein Cookie speichert Informationen im Rahmen der Nutzung des KUNDEN auf den abrufbaren Seiten ab (z.B. abgerufene Seiten, Datum und Uhrzeit des Abrufs usw.). Diese abgerufenen Informationen k\u00f6nnen bei sp\u00e4teren Besuchen des KUNDEN von der Software SSW gelesen werden. Der KUNDE kann die Verwendung bzw. Akzeptanz von Cookies jederzeit deaktivieren, indem er die Einstellung in seinem Internet-Browser entsprechend \u00e4ndert. Deaktiviert der KUNDE die Verwendung von Cookies, k\u00f6nnen in diesem Fall manche Funktionen der Software SSW unter Umst\u00e4nden nicht ordnungsgem\u00e4\u00df funktionieren. In diesem Fall haftet XWAVE nicht f\u00fcr auftretende St\u00f6rungen.<\/p><p><strong>\u00a7 15.\u00a0\u00a0 \u00a0Geheimhaltung<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Vertragspartner werden \u00fcber alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegen\u00fcber \u2013 gleich zu welchem Zweck \u2013 verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen z\u00e4hlen die von der informationsgebenden Partei ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umst\u00e4nden der \u00dcberlassung eindeutig ergibt. Durch XWAVE vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sofern von diesen Kenntnis erlangt wird.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Verpflichtungen gem\u00e4\u00df des vorstehenden Absatzes (1) entfallen f\u00fcr solche Informationen oder Teile davon, f\u00fcr die die empfangende Partei nachweist, dass sie<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren;<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0der \u00d6ffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren;<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0der \u00d6ffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierf\u00fcr verantwortlich ist.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0\u00d6ffentliche Erkl\u00e4rungen der Parteien \u00fcber eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Verpflichtungen nach Absatz (1) bestehen auch \u00fcber das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Absatz (2) nicht nachgewiesen ist.<\/p><p><strong>\u00a7 16.\u00a0\u00a0 \u00a0Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach \u00a7\u00a7 14, 15<\/strong><\/p><p>Verletzt eine Partei eine Pflicht nach den vorstehenden Regelungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 14, 15 dieser AGB oder aus einer Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung aus Gr\u00fcnden, die sie zu vertreten hat, so wird f\u00fcr jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in angemessener H\u00f6he f\u00e4llig. Daneben kann die gesch\u00e4digte Partei Schadensersatz gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in \u00a7 18 dieser AGB geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.<\/p><p><strong>\u00a7 17.\u00a0\u00a0 \u00a0Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Partei<\/strong><\/p><p>Eine Partei hat die andere Partei unverz\u00fcglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0sie die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Ma\u00dfnahmen zur Befriedigung von Drittgl\u00e4ubigeranspr\u00fcchen getroffen wurden, oder<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgl\u00e4ubigeranspr\u00fcchen zugestimmt hat.<\/p><p><strong>\u00a7 18.\u00a0\u00a0 \u00a0Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursachten Sch\u00e4den unbeschr\u00e4nkt.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Im \u00dcbrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt. Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von XWAVE auf Schadensersatz (\u00a7 536a BGB) f\u00fcr bei Vertragsabschluss vorhandene M\u00e4ngel wird ausgeschlossen; die Abs\u00e4tze (1) und (2) bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE haftet nicht f\u00fcr den Ersatz mittelbarer Sch\u00e4den, insbesondere f\u00fcr entgangenen Gewinn oder f\u00fcr ausgebliebene bzw. nicht eingetretene Einsparungen und\/oder Mangelfolgesch\u00e4den.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdr\u00fccklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zul\u00e4ssig.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt (\u00a7\u00a7 1, 14 Produkthaftungsgesetz).<\/p><p>(6)\u00a0\u00a0 \u00a0Alle vorgenannten Haftungsausschl\u00fcsse und\/oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit von Menschen sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.<\/p><p><strong>\u00a7 19.\u00a0\u00a0 \u00a0K\u00fcndigung \/ Beendigung des Vertrags<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Sofern das Vertragsverh\u00e4ltnis nicht innerhalb der Testphase gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Absatz (4) dieser AGB durch den KUNDEN schriftlich widerrufen wurde, kann das Vertragsverh\u00e4ltnis von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gek\u00fcndigt werden.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aus wichtigem Grunde bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund f\u00fcr XWAVE liegt vor, wenn der KUNDE trotz Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft oder wenn der KUNDE f\u00fcr zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Verg\u00fctung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Verg\u00fctung oder in einem Zeitraum, der sich \u00fcber mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in H\u00f6he eines Betrags, der das Entgelt f\u00fcr zwei Monate erreicht, in Verzug ist.<\/p><p>Im Falle einer berechtigten fristlosen K\u00fcndigung durch XWAVE schuldet der KUNDE gleichwohl die vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nebst den angefallenen Nutzungsgeb\u00fchren weiter.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Mit Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses wird XWAVE den Kundenaccount des KUNDEN aufl\u00f6sen sowie die Zugangsdaten des KUNDEN l\u00f6schen. Etwaige angebotsrelevante Individualdaten (z.B. Preise oder Preisvorgaben etc.), die f\u00fcr den KUNDEN auf einer oder mehreren Handelsplattformen hinterlegt sind, verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist auf Verlangen des KUNDEN verpflichtet, innerhalb einer Zeitspanne von vier Wochen nach rechtlicher Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, zur Abwicklung dieses Vertrages mit einem Dritten nach Weisung des KUNDEN zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beschr\u00e4nkt auf:<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0die \u00dcbermittlung der vom KUNDEN gespeicherten ANWENDUNGSDATEN in dem bei XWAVE vorhandenen Dateiformat,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0die \u00dcbermittlung sonstiger den KUNDEN betreffenden Daten, soweit \u2013 was von XWAVE darzulegen ist \u2013 es sich nicht um Gesch\u00e4ftsgeheimnisse handelt,<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE hat f\u00fcr die in Absatz (4) erw\u00e4hnte Zusammenarbeit Anspruch auf Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages aktuell g\u00fcltigen Preisliste, die nach Aufwand berechnet wird. Zus\u00e4tzlich hat der KUNDE XWAVE s\u00e4mtliche angefallenen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.<\/p><p><strong>\u00a7 20.\u00a0\u00a0 \u00a0H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p><p>Keine der Parteien ist zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und f\u00fcr die Dauer h\u00f6herer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umst\u00e4nde sind als h\u00f6here Gewalt in diesem Sinne anzusehen:<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer\/Explosion\/\u00dcberschwemmung,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0\u00fcber sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrter Arbeitskampf,<\/p><p>\u2022\u00a0\u00a0 \u00a0nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit XWAVE die Telekommunikationsleistung mit anbietet.<\/p><p>Jede Partei hat die andere Partei \u00fcber den Eintritt eines Falls h\u00f6herer Gewalt unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p><p><strong>\u00a7 21.\u00a0\u00a0 \u00a0\u00c4nderung dieser AGB, der Funktionalit\u00e4ten und\/oder Leistungsbeschreibung<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist berechtigt, mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email und unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens, diese AGB zu \u00e4ndern, sofern hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtber\u00fccksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverh\u00e4ltnisses merklich st\u00f6ren w\u00fcrde. Anpassungen oder \u00c4nderungen dieser AGB k\u00f6nnen ferner vorgenommen werden, soweit hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages beseitigt werden, die aufgrund von Regelungsl\u00fccken nach Vertragsabschluss entstandenen sind. Dies ist insbesondere im Rahmen einer Rechtsprechungs\u00e4nderung der Fall, sofern hiervon eine oder mehrere Klauseln betroffen sind.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Der KUNDE hat das Recht, der \u00c4nderung dieser AGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ank\u00fcndigung, schriftlich oder per Email zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die rechtliche Bedeutung der Zweiwochenfrist wird XWAVE den KUNDEN in der Ank\u00fcndigungsmitteilung hinweisen. Erfolgt kein Widerspruch des KUNDEN innerhalb dieser Zweiwochenfrist, gelten die ge\u00e4nderten neuen AGB als angenommen. Widerspricht der KUNDE innerhalb der Zweiwochenfrist der \u00c4nderung der AGB, so ist XWAVE berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB schriftlich zu k\u00fcndigen. Aufgrund dieser K\u00fcndigung kann der KUNDE keine Anspr\u00fcche gegen XWAVE geltend machen. Erfolgt durch XWAVE keine K\u00fcndigung innerhalb dieser K\u00fcndigungsfrist von zwei Wochen, wird der Vertrag unter Zugrundelegung dieser AGB fortgef\u00fchrt.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0XWAVE ist au\u00dferdem berechtigt, mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email, die Funktionalit\u00e4ten und\/oder Leistungsbeschreibung zu \u00e4ndern, wenn dies aus triftigem Grunde erforderlich ist und der Kunde hierdurch objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalit\u00e4ten der Software SSW). Ein triftiger Grund liegt insbesondere bei technischen Neuerungen vor. Dies ist u.a. der Fall, sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer \u00c4nderung eine \u00c4nderung von Funktionalit\u00e4ten der Software SSW, durch die Software SSW unterst\u00fctzte Arbeitsabl\u00e4ufe des KUNDEN und\/oder Beschr\u00e4nkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen. Widerspricht der Kunde der \u00c4nderung nicht gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz (2), wird die \u00c4nderung Vertragsbestandteil.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Widerspruchsm\u00f6glichkeit gem\u00e4\u00df Absatz (2) besteht nicht, sofern es sich bei den \u00c4nderungen um Funktionserweiterungen der Software SSW handelt und keine Einschr\u00e4nkungen der Funktionalit\u00e4ten beinhalten und\/oder die durch die Software SSW unterst\u00fctzten Arbeitsabl\u00e4ufe des Kunden nicht beschr\u00e4nken.<\/p><p><strong>\u00a7 22.\u00a0\u00a0 \u00a0Anwendbares Recht \/ Gerichtsstand \/ Bindungswirkung<\/strong><\/p><p>(1)\u00a0\u00a0 \u00a0Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 \u2013 Convention on Contracts for the International Sale of Goods \u2013 CISG) wird ausgeschlossen.<\/p><p>(2)\u00a0\u00a0 \u00a0Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gesch\u00e4ftssitz von XWAVE in Frankfurt am Main (Deutschland). XWAVE ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem Wohn- und\/oder Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen. F\u00fcr Klagen gegen XWAVE ist in diesen F\u00e4llen jedoch der Gesch\u00e4ftssitz von XWAVE ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p><p>(3)\u00a0\u00a0 \u00a0Sollten einzelne Regelungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden oder sollten sich Regelungsl\u00fccken ergeben, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>(4)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Vertragssprache ist deutsch.<\/p><p>(5)\u00a0\u00a0 \u00a0Nur die deutsche Sprachversion dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ist bindend.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Starsellersworld \u2013 xwave group DTSCHL GmbH Pr\u00e4ambel xwave group DTSCHL GmbH (nachfolgend \u201eXWAVE\u201c genannt) betreibt eine von ihr entwickelte Software namens Starsellersworld f\u00fcr ein komplett webbasiertes Handelssystem mit automatisierten Logistikleistungen f\u00fcr den Online-Handel f\u00fcr von XWAVE unterst\u00fctzte Handelsplattformen. 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